Wie melde ich mein Auto an? Doppelkarte, Autohaftpflicht & Co.

Endlich ist es soweit, das neue Auto steht vor der Tür bzw. beim Händler zur Abholung bereit. Lange wurde gespart oder nach einer passenden Finanzierung gesucht und jetzt möchte man endlich losfahren. Doch bevor man zur großen Probefahrt aufbrechen kann, muss das Auto angemeldet und mindestens mit einer Autohaftpflicht versichert werden. Wer beim Händler kauft, muss sich darum in den meisten Fällen nicht kümmern. Man gibt dazu einfach die Bestätigung seiner Versicherung über die bestehende Autohaftpflicht (Doppelkarte) beim Händler ab und alles andere wird in der Regel vor Ort erledigt. Die Doppelkarte ist übrigens mittlerweile von einem elektronischen Versicherungsbestätigungsverfahren abgelöst worden. Man erhält vom Versicherer jetzt meist nur noch eine Versicherungsbestätigungsnummer.

Aber nicht jeder kauft sein Auto bei einem Händler, sondern wird durch Inserate in Zeitungen oder im Internet auf sein Traumauto aufmerksam. In diesem Fall wird meist der Käufer dazu verpflichtet, das Auto innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden bzw. auf seinen Namen anzumelden.

Die Anmeldung eines Fahrzeuges, egal ob neu oder gebraucht, muss bei der zuständigen Zulassungsstelle des Wohnortes erfolgen. Für die Anmeldung benötigt man aber neben der Autohaftpflicht weitere Unterlagen, ohne die kein Fahrzeug zugelassen wird:

  • als erstes also die Doppelkarte (Bestätigung über die Autohaftpflicht) bzw. die Versicherungsbestätigungsnummer

  • den Personalausweis des künftigen Halters

  • eine Vollmacht und den Personalausweis, falls ein Beauftragter das Auto zulässt

  • den Fahrzeugschein, heute Zulassungsbescheinigung Teil I

  • den Fahrzeugbrief, heute Zulassungsbescheinigung Teil II, bei gebrauchten Autos

  • den Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV und AU) bei gebrauchten Autos

  • die Bankverbindung und Einzugsermächtigung für die Kfz Steuer (ohne eine Einzugsermächtigung wird seit Oktober 2005 kein Fahrzeug mehr zugelassen)

  • das alte Kennzeichen, wenn das Auto in einem neuen Bezirk angemeldet wird

  • die Abmeldebestätigung oder einen Nachweis wenn das Auto zuvor stillgelegt wurde

  • den Kaufvertrag eines gebrauchten Autos (sicherheitshalber mitnehmen, einige Ämter möchten diesen sehen)

Wer einen Oldtimer zulassen möchte, muss zusätzlich ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer vorlegen. Es empfiehlt sich außerdem zu klären, ob es neben der Autohaftpflicht spezielle Tarife zur Autoversicherung eines Oldtimers gibt und welche sinnvoll sind.

Viele Oldtimer Besitzer, aber auch Cabrio- und Motorradfahrer, fahren ihre Schätze nur während der Sommermonate spazieren und entschließen sich daher für ein Saisonkennzeichen. Im Gegensatz zu den Dauerkennzeichen gelten diese nur für einen bestimmten Zeitraum von mindestens zwei bis maximal elf Monaten. Außerhalb des angemeldeten Zeitraums darf das Fahrzeug dann nicht benutzt oder öffentlich geparkt werden. Während dieser Zeit gilt das Auto nämlich automatisch als abgemeldet und ist auch nicht über die Autohaftpflicht versichert. Beachten sollte man bei den Überlegungen zum Saisonkennzeichen, ob der Versicherer spezielle Tarife für Saisonfahrzeuge anbietet. Falls nicht, ist die Autohaftpflicht auch nicht günstiger als normal und lässt somit die Frage aufkommen, ob sich dieses Saisonkennzeichen tatsächlich noch lohnt.

Die Kosten für die Anmeldung eines Fahrzeuges sind innerhalb Deutschlands unterschiedlich hoch. Obwohl es keine gravierenden Unterschiede gibt, kann man trotzdem keine einheitliche Aussage über die Höhe der Gebühren treffen. Abgesehen von den Beiträgen zur Autohaftpflicht, sollte man für die Zulassung zwischen 50,- und 60,- Euro für die Anmeldung und das Kennzeichen (kein Wunschkennzeichen), einplanen.