Was ist eine Kfz Haftpflicht?
Die Kfz Haftpflicht Versicherung ist seit 1939 gesetzlich vorgeschrieben und gehört somit zu den sogenannten Pflichtversicherungen. Jeder der ein Auto zulassen möchte, muss eine Kfz Haftpflicht Versicherung nachweisen, dabei gibt es keine Ausnahmen. Die Bestätigung des Versicherers, auch Doppelkarte genannt, legt man beim Straßenverkehrsamt vor. Durch die Kfz Haftpflicht Versicherung soll sichergestellt werden, dass Schadenersatzansprüche, die einem Dritten durch das Betreiben eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr zugefügt werden, gedeckt sind. Die Kfz Haftpflicht Versicherung springt immer dann ein, wenn man für einen, durch das Fahrzeug entstandenen Schaden haften muss. Zu diesen Schäden zählen, Personen-, Sach- aber auch Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden. Die genannten Schadensarten werden über die Kfz Haftpflicht abgedeckt und leisten im Bereich der
Personenschäden z.B. für die Heil- und Rehakosten oder eventuellen Renten bei Invalidität des Unfallopfers. Im Bereich der Sachschäden sind über die Kfz Haftpflicht Reparaturen an dem beschädigten Fahrzeug oder an anderen Objekten (Laternen, Strommasten oder Leitplanken) versichert. Zu den versicherten Vermögensschäden zählt z.B. der Verdienstausfall des Geschädigten, während es sich bei einem immateriellen Schaden z.B. um Schmerzensgeld handelt.
Die Kfz Haftpflicht Versicherung kommt übrigens auch für Schäden auf, die sich zum Beispiel beim Waschen des Fahrzeuges, beim Rangieren oder bei einer Reparatur ergeben. Die Kfz Haftpflicht erfüllt neben dem Ersatz der genannten Schäden aber noch einen weiteren Zweck: Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Kommt es beispielsweise aufgrund eines Unfalls zum Prozess, übernimmt die Kfz Haftpflicht Versicherung auch die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.
Ein Geschädigter kann direkt bei der Kfz Haftpflicht Versicherung des Unfallfahrers/ Fahrzeughalters Schadenersatzansprüche geltend machen und das Geld erhalten. Das hat den Vorteil, dass der Geschädigte nicht befürchten muss, bei Zahlungsunfähigkeit des Fahrers/ Halters leer auszugehen. Eine kleine aber feine Besonderheit im Kfz Haftpflicht Versicherungsrecht besteht in der Regulierungsvollmacht der Versicherung. Diese Vollmacht ermöglicht dem Versicherer, Schäden auch ohne der Zustimmung des Versicherungsnehmers zu regulieren. Der Versicherungsnehmer hat daraufhin aber ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Deckungssummen der Kfz Haftpflicht
Innerhalb der EU ist die Kfz Haftpflicht bzw. das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht übrigens weitgehend vereinheitlicht worden, wobei die Deckungssummen innerhalb dieser Staaten noch extrem voneinander abweichen.
Der Gesetzgeber macht in Hinsicht auf die Deckungssummen der Kfz Haftpflicht klare Vorschriften. Die Deckungssumme und somit auch die Versicherugssumme bezeichnet die maximale Entschädigungsleistung der Versicherung. In Deutschland gelten aktuell folgende gesetzliche Mindest-, bzw. Minimaldeckungssummen:
Diese Beträge muss jede Kfz Haftpflicht Versicherung mindestens abdecken. Allgemein ist aber ratsam, höhere Summen zu versichern, denn man haftet als Fahrzeughalter bzw. Unfallverursacher für jeden Euro der die Deckungssumme übersteigt, mit seinem gesamten Vermögen. Es empfiehlt sich daher mindestens eine Deckungssumme von 50 Mio. Euro, besser aber noch die 100 Mio. Euro Deckung. Obwohl sich diese Summen sehr hoch anhören, sollte man nicht vergessen, dass es nach einem Unfall um die Entschädigung der Opfer geht. Die Gesundheit und das Leben der Geschädigten stehen dabei im Vordergrund. Die Beitragsunterschiede zwischen den beiden Deckungssummen sind übrigens nur gering und durch einen Versicherungsvergleich findet man eine günstige Kfz Haftpflicht Versicherung, die diese Risiken abdeckt.
Aber nicht nur in punkto Deckungssummen gibt es Unterschiede. Das Kfz-Schadensrecht weicht in einigen Punkten auch vom allgemein gültigen Schadenersatzrecht ab. So ist in der Regel der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, dem Geschädigten gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Da es aber schier unmöglich erscheint, alle Führerscheinbesitzer einer Versicherungspflicht zu unterziehen, haftet neben dem Fahrer, der den Unfall verursacht hat, auch der Halter des Fahrzeugs. Er ist auch dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihm selbst kein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. Im § 7 des deutschen Straßenverkehrsgesetztes ist diese Ausnahme vom allgemein gültigen Schadenersatzrecht verankert.
Annahmepflicht bei der Kfz Haftpflicht
Nicht nur der Fahrzeughalter hat Pflichten, sondern auch die Versicherung. Für die Kfz Haftpflicht Versicherung in Deutschland gilt, gemäß § 5 PflVG, ein sogenannter Kontrahierungszwang für die Gesellschaften. Im Klartext heißt das, dass ein Antrag auf die Kfz Haftpflicht grundsätzlich (erstmal) bestätigt werden muss. Eine vorrübergehende Deckung (Doppelkarte) darf also zunächst nicht abgelehnt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Versicherung die Annahme eines Antrages verweigern kann:
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Wenn der Versicherungsnehmer bereits ein Fahrzeug bei der Gesellschaft versichert hatte und die Prämien dafür nicht rechtzeitig gezahlt hat oder aufgrund eines vorangegangenen Schadens bereits von dieser Gesellschaft gekündigt wurde. Arglistige Täuschung und Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht können auch dazu führen, dass ein Antrag nicht angenommen wird.
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Wenn das Versicherungsunternehmen einen Beitragszuschlag erhebt, der vom zukünftigen Versicherungsnehmer nicht akzeptiert wird.
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Wenn sich eine Versicherung laut Vertragsbedingungen auf einen speziellen Personenkreis (z.B. Ärzte- oder Beamtenversicherer) oder auf eine bestimmte Region beschränkt hat.
Sollte eine Versicherung die Annahme des Antrages auf Kfz Haftpflicht verweigern, muss sie dies allerdings innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung tun. Wird diese Frist versäumt, gilt der Antrag als angenommen.
Wie funktioniert die Beitragsberechnung bei der Kfz Haftpflicht Versicherung?
An dieser Stelle gehen wir zunächst ein paar Jahre zurück. Zu einer kleinen Revolution im Bereich der Kfz Haftpflicht Versicherung kam es nämlich am 1. Juli 1996. Seit diesem Tag hängt die Prämienhöhe nicht mehr von der Motorstärke, sondern von der Typenklasse des Fahrzeugs ab. Die Versicherungswirtschaft gelangte damals zu der Erkenntnis, dass bestimmte Fahrzeuge häufiger in Unfälle verwickelt waren als andere. Gegner dieser Typenklassentarifen haben aber bereits damals eine Schwachstelle darin gesehen, dass nur noch das Fahrzeug und nicht mehr das Fahrverhalten der Versicherten berücksichtigt wurde. Die für die Beitragsberechnung der Kfz Haftpflicht zugrunde liegenden Typenklassen werden übrigens jedes Jahr anhand aktueller Unfalldaten festgelegt.
Heutzutage ist schon fast jeder Erwachsene einmal mit dem Thema Kfz Haftpflicht Versicherung und Typenklassen in Berührung gekommen. Für die Beitragsfestsetzung sind neben den Typenklassen aber auch noch andere Merkmale wichtig. An erster Stelle kann man da den Schadenfreiheitsrabatt nennen. Denn ganz gleich, was sich die Versicherer an neuen Rabattsystemen einfallen lassen: Richtiges Geld spart der, der vorsichtig und umsichtig, vor allem aber unfallfrei fährt! Denn nur über den Schadenfreiheitsrabatt gelingt es, die Prämien für die Kfz Haftpflicht drastisch zu senken.
Darüber hinaus gibt es die sogenannten weichen Merkmale zur Beitragsberechnung. Wieviel man also für seine Kfz Haftpflicht Versicherung zahlt, hängt zudem von folgenden Faktoren ab:
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vom Alter des Versicherungsnehmers
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vom Alter des Fahrzeuges
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vom Alter der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers (Fahranfänger zahlen oft mehr)
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vom Beruf des Versicherungsnehmers (besondere Tarife für Angehörige des öffentlichen Dienstes)
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vom Abstellplatz des Fahrzeuges (Garagenrabatt)
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von der jährlichen Fahrleistung
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von im Haushalt lebender Kinder
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und von der Einschränkung auf bestimmte Fahrer (z. B. Fahrer unter 25 Jahre)
Egal, welche Kriterien auch herangezogen werden, an Phantasie mangelt es bei den verschieden Tarifen zur Kfz Haftpflicht Versicherung nicht. Frauen- oder Garagentarife, Öko- oder Wenigfahrerrabatte versprechen eine günstige Versicherung. Doch eins sollte man auf keinen Fall vergessen, wenn man einen dieser Spezialtarife wählt: Unter Umständen ist der Versicherer im Schadenfall von der Verpflichtung zur Leistung frei. Das heißt, wer einen günstigeren Garagentarif wählt, sollte sein Fahrzeug auch in einer abstellen können. Oder wer angibt, dass kein Fahrer unter 25 Jahren das Auto steuert, nur um in den Genuss günstiger Prämien zu kommen, und der 20jährige Sohn damit einen Unfall verursacht, hat ganz klar am falschen Ende gespart.