Kündigung einer Versicherung - wie kündige ich die Kraftfahrzeugversicherung?
Bei der Kündigung einer Versicherung, in diesem Fall bei der Kündigung einer Kraftfahrzeugversicherung, unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Macht ein Versicherter von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, spricht man auch von einem Sonderkündigungsrecht.
Die Vertragsdauer einer Kraftfahrzeugversicherung beträgt in der Regel ein Jahr. Längere Laufzeiten gehören längst der Vergangenheit an. Stichtag für die Kündigung einer Versicherung ist der 30.11. Sollte dem Versicherer bis zu diesem Datum die Kündigung einer Versicherung nicht bekannt gegeben worden sein, verlängert sich der Vertrag der Kraftfahrzeugversicherung automatisch wieder um ein weiteres Jahr. Wer also seine Kraftfahrzeugversicherung zum 31.12. kündigen möchte, muss das Kündigungsschreiben bis spätestens 30.11. (Stichtag) dem Versicherer vorlegen.
Was gibt es zu tun, bevor man die Kraftfahrzeugversicherung zum nächsten Stichtag kündigt?
Man sollte zunächst prüfen, welcher Versicherer güntigere Tarife anbietet bevor man an die Kündigung einer Versicherung denkt. Schnell und einfach funktioniert dabei ein Versicherungsvergleich über das Internet. Bevor man also mehrere Anbieter ansteuert um sich Angebote einzuholen, sollte man den Online-Service nutzen. Innerhalb weniger Minuten erhält man beim Versicherungsvergleich einen genauen Überblick über die verschiedenen Versicherer, günstigsten Kraftfahrzeugversicherungen und besten Leistungen.
Wer den Stichtag verpasst, hat neben dem ordentlichen Kündigungsrecht zum 31.11. nur noch die Möglichkeit, seine Kraftfahrzeugversicherung außerordentlich zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Kündigung einer Versicherung bei Beitragsanpassung
Ein Sonderkündigungsrecht besteht z. B. bei einer Beitragserhöhung seitens des Versicherers. Erhält man von seinem Versicherer ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass sich der Beitrag zur Kraftfahrzeugversicherung erhöht, kann man diese außerordentlich innerhalb von 4 Wochen kündigen. In der Regel informieren Versicherer über Beitragserhöhungen erst im Dezember, wenn der Stichtag bereits verstrichen ist. Falls die Erhöhungen nicht durch einen verbesserten Leistungsumfang begründet werden, kann man also vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Wer aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird und dadurch höhere Beiträge entrichten muss, kann seine Versicherung übrigens auch zum Jahresende kündigen. Die schlechtere Schadenfreiheitsklasse gilt allerdings auch für die neue Versicherung. Dies sollte man bedenken, bevor man voreilig kündigt.
Kündigung einer Versicherung bei Änderung der Typ- oder Regionalklasse
Sollte sich im neuen Versicherungsjahr die Typ- oder Regionalklasse ändern, besteht auch hier, vorausgesetzt der Beitrag erhöht sich, ein Sonderkündigungsrecht. Die neue Beitragsrechnung sollte also hinsichtlich solcher Änderungen genau überprüft werden.
Problematischer wird es bei den sogenannten verdeckten Beitragserhöhungen. Hierzu folgendes Beispiel: Eine Anpassung der Typ- bzw. Regionalklasse führt dazu, dass der Beitrag der Kraftfahrzeugversicherung sich im neuen Jahr erhöht. Gleichzeitig gelangt man aber auch in eine höhere und somit günstigere Schadenfreiheitsklasse. Obwohl es eine Erhöhung des Beitrages, durch die Typ- bzw. Regionalklassenanpassung gab, wird die Prämie unter dem Strich günstiger als im Vorjahr – dank der höheren Schadenfreiheitsklasse. In der Regel kann man aber auch in diesem Fall außerordentlich die Kündigung einer Versicherung in Angriff nehmen. Man muss die verdeckte Beitragserhöhung nur erkennen.
Kündigung einer Versicherung nach einem Schadensfall
Nach einem Schadensfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht von 4 Wochen nach Schadensregulierung, und das von beiden Seiten. Der Versicherer hat in diesem Fall nämlich auch ein Sonderkündigungsrecht. Bevor man nach einem Schadensfall seine Kraftfahrzeugversicherung kündigt, sollte man die Vor- und Nachteile gründlich abwägen.
Kündigung einer Versicherung bei Fahrzeugwechsel
Wer sich ein anderes Auto anschafft, egal ob neu oder gebraucht, kann die Kraftahrzeugversicherung dafür selbst bestimmen und muss den alten Vertrag nicht fortführen. Hierzu einfach die Versicherungsbestätigung (Doppelkarte oder Nummer) des neuen Versicherers bei der Zulassungsstelle vorlegen. Das Fahrzeug wird somit bei der neuen Versicherung versichert. Die Vertragseinzelheiten (Rabatte usw.) zur Kraftfahrzeugversicherung sollte man im Anschluss mit dem Versicherer klären.
Kündigung einer Versicherung bei Stilllegung des Fahrzeuges
Wird das Fahrzeug stillgelegt, oder vorübergehend abgemeldet, endet mit diesem Tag normalerweise auch die Kraftfahrzeugversicherung hierfür.