Worauf muss ich bei der Kfz Haftpflichtversicherung achten?

Eigentlich gibt es beim Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung nicht besonders viel zu beachten. Die Feinheiten, auf die es zu achten gilt, findet man häufiger im Bereich der Kaskoversicherungen.

Das Wichtigste bei der Haftpflichtversicherung sind die Deckungssummen. Im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) wird die Höhe der Mindestdeckungssummen festgelegt. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Summen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Gesetzgeber hat diese Summen zum Schutz der Verkehrsopfer, und somit die Deckung der entstehenden Kosten im Schadenfall, festgelegt. Die letzte Anpassung bzw. Erhöhung der Deckungssummen in der Kfz Haftpflichtversicherung wurde 2007 beschlossen.

Die derzeit aktuellen Mindestdeckungssummen betragen seitdem

  • 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden

  • 1 Million Euro bei Sachschäden

  • 50.000 Euro bei reinen Vermögensschäden

Die Mindestdeckungssummen bzw. Versicherungssummen müssen von jedem Versicherer gewährleistet werden. Da die Kosten eines Unfalls aber ganz schnell die Mindestdeckung überschreiten können, sollte man höhere Versicherungssummen abschließen. Die meisten Versicherer bieten eine pauschale 50 oder 100 Mio. Euro Deckung, wobei die Entschädigungsgrenze auf jede geschädigte Person beschränkt ist.

Beim Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung sollte man also die Deckungssummen überprüfen. Außerdem sollte man überprüfen, ob man in die richtige Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurde, denn eine hohe Schadenfreiheitsklasse bedeutet einen niedrigen Beitrag.

Kleine aber feine Besonderheit in der Kfz Haftpflichtversicherung – der Rabattschutz

Unter bestimmten Umständen kann man innerhalb der Haftpflichtversicherung einen Rabattschutz vereinbaren, der die Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhindern soll. In der Vollkaskoversicherung ist dieser Rabattschutz übrigens automatisch eingeschlossen. Aber auch derjenige, der nur eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat, kann die Vorzüge in seinen Vertrag einbinden. Der Rabattschutz stellt eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz Versicherung dar, ist aber bei vielen Versicherungen erst ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse möglich.

Wie funktioniert der Rabattschutz und warum rechnet sich dieser?

Der Beitrag zur Kfz Haftpflichtversicherung ergibt sich unter anderem aus der Höhe der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Je länger man sein Auto schadenfrei fährt, desto höher ist auch die Schadenfreiheitsklasse, also die schadenfreien Jahre. Wer z. B. 11 Jahre lang keinen Schaden hatte, muss mindestens in die SF-Klasse 11 eingestuft werden. Die SF-Klasse ist übrigens für jede Versicherungsart eigenständig. Das heißt, bei der Haftpflichtversicherung kann eine andere Schadenfreiheitsklasse zugrunde gelegt worden sein, als bei der Vollkaskoversicherung.

Ein Beispiel, warum sich ein Rabattschutz durchaus rechnen kann: Wir nehmen die Situation des gerade genannten Autofahrers an, sind also 11 Jahre lang schadenfrei in unserer Kfz Haftpflichtversicherung gefahren und haben dadurch einen niedrigen Beitragssatz, der bei 45 % liegt. Im Schadensfall würde man nun auf 60 % (SF 4) zurückgestuft. Um wieder in die Schadenfreiheitsklasse 11 zu gelangen, darf die nächsten 7 Jahre kein neuer Schaden in der Haftpflichtversicherung auftreten. Jetzt kommt der Rabattschutz ins Spiel - dieser bewahrt nämlich vor einer Rückstufung. Man hat somit einen Schaden pro Jahr frei. Sollte es zu einem zweiten Schadensfall kommen, wird der zweite Schaden praktisch wie der erste behandelt und man wird normal zurückgestuft.

Bei einem Versicherungswechsel (Kündigung) sollte man unbedingt die SF-Klasse überprüfen, die die Vorversicherung an den Nachversicherer meldet. Oft wird der sogenannte “freie Schaden” nämlich nicht bestätigt und man wird in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.