Welche Leistungen bzw. welchen Versicherungsschutz bietet diese Versicherung?
Für den Fall, dass Schadenersatzansprüche aus dem Halten oder Führen eines Fahrzeuges an den Versicherungsnehmer gestellt werden, bietet eine Kfz Haftpflicht Versicherung den nötigen Versicherungsschutz. Sie reguliert gerechtfertigte Ansprüche, wehrt aber auch, genau wie bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung, ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche ab. Man kann also sagen, dass Seitens des Versicherers, neben den Risiken aus dem Gebrauch eines Fahrzeuges, zusätzlicher Versicherungsschutz, ähnlich der einer Rechtsschutzversicherung gewährt wird.
In der Kfz Haftpflichtversicherung besteht außer dem Versicherungsschutz für Schäden, die sich nicht nur aus dem Gebrauch eines Fahrzeuges ergeben, auch Schutz für Schäden, die sich nicht in direktem Zusammenhang aus dem Fahren des Kfz ergeben. Hierzu zählen unter anderem das Waschen, Pflegen und Reparieren des Autos oder anderer versicherter Fahrzeuge. In diesem Zusammenhang sei noch einmal gesagt, dass die Privathaftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz für diese Art von Schäden vorsieht. Außerdem sollte man daran denken, dass im selbstverschuldeten Schadenfall nur Versicherungsschutz für die Schäden des anderen Verkehrsteilnehmers gewährt wird aber nicht für die eigenen. Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Kfz gewähren andere Kfz Versicherungen, wie die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. In diesem Fall schließt man eine Art “Unfallversicherung” für sein eigenes Fahrzeug ab. Der Nutzen dieser Kfz Versicherungen ist aber auch immer vom Alter des Fahrzeugs abhängig. Es macht in den meisten Fällen wenig Sinn, einen 12 Jahre alten Wagen Vollkasko zu versichern, es sei denn, es handelt sich hier um einen wertvollen Oldtimer. Für diese Fälle gibt es Versicherungsschutz übrigens über spezielle Tarife.
Die Kfz Haftpflichtversicherung hat einzig und allein den Sinn, dass der Versicherungsnehmer bzw. Halter eines Fahrzeuges bei einer selbstverschuldeten Schädigung an anderen Verkehrsteilnehmern vor großen finanziellen Belastungen geschützt wird. Besonders bei Personenschäden kommen schnell horrende Summen zusammen. Im schlimmsten Fall bleiben beim Geschädigten dauerhafte Beeinträchtigungen zurück. Die Entschädigungsleistungen, wie z.B. Invaliditätsrenten, können unmöglich aus eigener Tasche bezahlt werden.
Versicherungsschutz besteht außerdem für Sach- und Vermögensschäden. Bei Sachschäden werden alle Reparaturkosten und eventuelle Wertminderungen erstattet. Lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, liegt also ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vor. Hier werden die Kosten des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes erstattet.
Versicherungsschutz für das versicherte Kfz besteht auch im Ausland
Obwohl innerhalb der EU die Kfz Haftpflicht bzw. das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht mittlerweile weitgehend vereinheitlicht wurde, weichen die Deckungssummen oft noch weit voneinander ab. Aufgrund dieser großen Unterschiede können Unfälle mit ausländischen Fahrzeuge zu finanziellen Einbußen führen. Wer in einem Land mit sehr niedrigen Deckungssummen unterwegs ist, bleibt womöglich auf einem Teil des ihm entstandenen Schadens sitzen. Die eventuell entstehenden Differenzen können dann nur durch andere Versicherungstarife, wie Schutzbrief oder Kaskoversicherung, aufgefangen werden. Durch den Schutzbrief erhält man weiteren Versicherungsschutz für z. B. Übernachtungen und Rücktransport aus dem Ausland oder Pannenhilfe und Abschleppdienst. Den Schutzbrief bekommt man schon für ein paar Euro im Jahr und ist im Schadensfall auf der sicheren Seite.
Wer mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland fährt, benötigt den Nachweis über eine gültige Kfz Haftpflicht Versicherung und somit den Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz. Diese internationale Versicherungsbestätigung, auch grüne Karte genannt, erhält man bei seiner Versicherungsgesellschaft. Innerhalb der EU ist die 'Grüne Karte' zwar nicht mehr zwingend vorgeschrieben, doch kann eine Regulierung im Schadenfall hiermit wesentlich erleichtert werden. Die 'Grüne Karte' bekommt man nach Abschluss einer Kfz Haftpflicht Versicherung meist direkt mit dem Versicherungsschein ausgehändigt. Wer diese Bestätigung zum Fahrzeugschein legt, hat diese immer dabei, auch beim grenzüberschreitendem Verkehr.
Ansonsten muss man sich auch im Ausland um nichts kümmern, außer darum, heile am Ziel anzukommen. Und falls doch einmal etwas passiert, dann ist man ja schließlich versichert!